In unseren Gesprächen mit Ihren Kollegen und unseren Kunden gibt es immer wieder Fragen die für alle Mitarbeiter interessant sind. Diese wollen wir hier in der nachfolgenden Liste zusammenfassen. Sollten Sie eine Frage nicht finden, haben Sie am Ende der Liste die Möglichkeit uns eine Nachricht zu senden. Wir werden dann die Frage beantworten und die Antwort anonym hier hinzufügen.
Warum brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Ich erhalte doch eine Erwerbsminderungsrente vom Staat!
Viele denken, im Falle einer Berufsunfähigkeit werden sie vom Staat gestützt. Das ist allerdings nur bedingt der Fall. Denn die gesetzliche Rentenversicherung sichert lediglich eine sogenannte Erwerbsminderung ab. Diese greift allerdings erst bei einer sehr geringen Fähigkeit, für das eigene Einkommen zu sorgen, und reicht nicht als finanzielle Lebensgrundlage.
Innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung wurde am 01.01.2001 die bisherige Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente für Neurentner “abgeschafft”. Diese wurde durch eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt.
- volle Erwerbsminderungsrente
Die volle Erwerbsminderungsrente erhält man dann, wenn man nicht mehr in der Lage ist, mehr als 3 Stunden täglich zu arbeiten.
- halbe Erwerbsminderungsrente
Die halbe Erwerbsminderungsrente bekommt der Arbeitnehmer, der noch täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten kann.
Die Erwerbsminderungsrente leistet allerdings nur dann, wenn die geforderte Wartezeit erfüllt und entsprechende Pflichtbeiträge vor der Erkrankung gezahlt wurden. Hierdurch haben Berufsanfänger und Studenten fast keinerlei staatlichen Schutz. Dabei muss beachtet werden, dass auch der, der die Voraussetzungen erfüllt, mit hohen Einbußen rechnen muss. Denn die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt nur noch einen Bruchteil des bisherigen Einkommens. Diese Rente ist definitiv zu wenig, um den gewohnten Lebensstandard zu halten.
Die Nutzung der verkürzten Gesundheitsfragen gilt bis zu einer monatlichen Rente von 1.200,-- Euro.Die Fragen sind auf die nachfolgenden Fragen reduziert:- Waren Sie in den letzten 12 Monaten länger als 15 Kalderntagen ununterbrochen arbeitsunfähig erkrankt
oder befinden Sie sich in regelmäßiger Behandlung oder
wurden in den letzten 5 Jahren folgende Krankheiten festgestellt oder behandelt:
- Herz/Kreislauferkrankung
- Tumorleiden
- Schlaganfall
- Nierenleiden
- Zucker- und Lebererkrankung
- Multiple Sklerose
- Asthma
- HIV-Infektionoderwurden sie in den letzten 5 Jahren von einem Orthopäden, Chirugen, Chiropraktiker oder Physiotherapeuten wegen Beschwerden des Bewegungsapaarates inkl. Wirbelsäule behandelt.
oder wurde in den letzzten 5 Jahren eine psychische Erkrankung festgestellt.
Kann ich den Vertrag jederzeit kündigen?
Sollten Sie beschließen, dass die Absicherung nicht mehr nötig ist, dann können Sie den Vertrag nach den ersten 2 Jahren zur Hauptfälligkeit (Monat des Abschluss) kündigen.Sollten Sie jedoch aufgrund finanzieller Probleme eine Kündigung überlegen, dann gibt es bessere Lösungen. Generell gilt in schwierigen Zeiten sollte besonders
eine Existenzabsicherung weiter bezahlt werden, da der Körper durch den Stress schneller zu Krankheiten neigt.
Bin ich durch den Rahmenvertrag an meinen Arbeitgeber gebunden und was passiert wenn ich den Arbeitgeber verlasse?
Der Rahmenvertrag des DRK-Kreisverband Viersen e.V. bietet Ihnen nur den Vorteil eines geringeren Beitrages und der vereinfachten Gesundheitsprüfung. Der Versicherungsvertrag wird aber zwischen Ihnen direkt und der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Ihr Arbeitgeber erhält keine Information oder Kopien der Gesundheitsdaten. Wenn Sie Ihren Arbeitgeber verlassen, entstehen Ihnen keine Nachteile und der Vertrag bleibt unverändert bestehen.
Warum reicht eine Unfallversicherung nicht für die Absicherung?
Leider nur eingeschränkt, denn die Ursachen für Berufsunfähigkeit sind sehr vielfältig. Nur 10%
aller Berufsunfähigkeitsfälle entstehen durch einen Unfall. Sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass die Berufsunfähigkeit durch eine Krankheit - körperlich oder psychisch - verursacht wird. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist man gegen die finanziellen Folgen einer möglichen Berufsunfähigkeit abgesichert. Egal ob diese durch einen Unfall oder eine Krankheit hervorgerufen wird.
Wie wird man eigentlich Berufsunfähig? Muss da nicht viel passieren?
Die Ursachen für Berufsunfähigkeit unterscheiden sich je nach Job. Im Gesundheits- und Sozialwesen belasten die ständige Bereitschaft, Schichtarbeit mit wechselnden Schlafrhythmen und lange Arbeitszeiten sowohl Körper als auch Geist. Grundlegend ist zu sagen, dass die Chance Berufsunfähigkeit zu werden, größer ist als der Volksmund glaubt.
Ein weiterer Aspekt, mit dem fast jeder Beschäftigte im Gesundheitswesen zu kämpfen hat, ist das Versterben von Patienten oder das häufige miterleben schwerer Schicksalsschläge. Das steckt nicht jeder weg, ohne selbst davon etwas mitzunehmen. Somit sind gerade im Gesundheitswesen psychische Erkrankungen der mit Abstand häufigste Grund für eine Berufsunfähigkeit.
Die häufigsten Ursachen der Berufsunfähigkeit sind:
43% psychische Erkrankung
13% Bewegungsapparat
13% Krebserkrankung
11% Sonstige Erkrankungen
10% Herzerkrankungen
10% Unfallerkrankungen
Kann ich die Beiträge für meine Berufsunfähigkeit von der Steuer absetzen?
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung sind wie Krankenversicherungsbeiträge als Vorsorgeaufwendung steuerlich absetzbar
(Höchstgrenze 1.900 für Angestellte)
Warum sollte ich eine Berufsunfähigkeit nicht mit Sparanteil absichern?
Bei der Absicherung von existenzbedrohenden Risiken sollte die Leistung immer an Ihren Bedarf angepasst werden und der Beitrag möglichst gering gehalten werden. Wäre ein Sparanteil im Beitrag enthalten, würde sich der Betrag erhöhen. Daher gilt immer Sparverträge und Risikoabsicherung getrennt halten. Dies bringt auch den Vorteil, dass die Absicherung in einzelnen Verträgen erfolgen kann und man die Vorteile verschiedener Anbieter nutzen kann. Eine Kombination von Sparen und Schutz bietet keinen Vorteil und schadet der Transparenz.
Kann ich im Falle einer Arbeitslosigkeit meinen Vertrag beitragsfrei stellen?
Bei einem finanziellen Engpass wie z.B. bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit oder Weiterbildung, besteht die Möglichkeit, für mindestens 6 Monate und maximal 36 Monate den Beitrag auf 5 Euro monatlich zu reduzieren. Sollte in dieser Zeit eine Berufsunfähigkeit eintreten, zahlt die KLINIKRENTE 70 % der versicherten Leistung und der restliche Beitrag ruht.Alternativ kann der Beitrag auch, nach Abstimmung mit der Gesellschaft für eine bestimmte Zeit vollständig ausgesetzt werden. In dieser Zeit ruht der Vertrag und der Leistungsanspruch vollständig. Daher empfehlen wir diese Lösung nicht.
Unterstüzt mich die KLINIKRENTE wenn ich aus der Krankheit hinaus in einen neuen Job wechseln will?
Die KLINIKRENTE unterstüzt die Wiedereingliederung in einen neuen Beruf, wenn dadurch die Berufsunfähigkeit endet mit bis zu 12.000 Euro.Dieses Geld steht für Weiterbildungen und Umschulungen zur Verfügung.
Ich arbeite als Rettungsdienstler beim Deutschen Roten Kreuz. Was passiert wenn ich aufgrund einer Infektion nicht mehr arbeiten darf?
Im Falle einer Infektion, bei der ein vollständiges oder teilweise berufliches Tätigkeitsverbot einer Behörde ausgesprochen wird, zahlt die KLINIKRENTE bereits eine Leistung. Diese Leistung gilt nicht nur für Rettungsdienstler.
Warum soll ich meine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht über eine Entgeltumwandlung absichern?
Die Absicherung über eine Entgelumwandlung hat nicht nur Nachteile. Denn bei der Nutzung der Entgeltumwandlung können Sie bereits in der Beitragsphase durch die Steuer- und Sozialversicherungsnachlässe den Beitrag reduzieren. Dieser Vorteil hat jedoch viele Nachteile, denn im Leistungsfall müssen Sie die Rente versteuern. Die sogenannte nachgelagerte Besteuerung reduziert die Leistung um 25-30 % und bedeutet für viele Kunden eine neue existenzbedrohende Lücke. Weiterhin ist immer ein Beitrag an die gesetzliche Krankenversicherung aus der "betrieblichen Berufsunfähigkeitsrente" abzuführen.Darüber hinaus, kann es passieren, dass der Wechsel des Arbeitgebers dazu führt, dass der Vertrag nicht in der Form weitergeführt werden kann. Dann endet der Vertrag oder wird in einen privaten Vertrag umgewandelt. Dies ist immer schwierig und nicht anzuraten.Die Absicherung über den Rahmenvertrag der KLINIKRENTE ist von Beginn eine private Absicherung mit den Vorteilen eines betrieblichen Rahmenvertrags. Daher sollte diese Form gewählt werden, auch wenn Sie dadurch zu Beginn keine Förderung aus der Entgeltumwandlung erhalten.Die Vor- und Nachteile haben wir für Sie in einem gesonderten Datenblatt zusammengestellt.
Auswirkungen des Coronavirus SARS CoV 2 / Covid-19 auf die Annahmepolitik und Leistungsregulierung bei biometrischen Absicherungsprodukten
Eine Infektion mit Covid-19 ist zunächst bei allen Risikoabsicherungsprodukten von Relevanz, bei denen Gesundheitsfragen zu beantworten sind (z. B. die BU-und Risikolebensversicherung), reine Sparprodukte ohne jegliche Zusatzdeckungen (z. B. Investo und Maximo ohne Zusatzversicherungen) sind hingegen nicht betroffen.
Die Risikobewertung unterscheidet sich nicht wesentlich von der bei einer Influenza-Erkrankung – sowohl Covid-19 als auch Influenza können milde bis sehr schwere Verläufe aufweisen, und bei beiden Erkrankungen ist nach einer folgenlosen Ausheilung grundsätzlich Versicherungsschutz möglich.
Sie sind ärztlich diagnostiziert an Covid-19 erkrankt und werden stationär behandelt bzw. befinden sich in häuslicher Quarantäne.Bin ich versicherbar?
Bis zur vollständigen Genesung kann kein Versicherungsschutz angeboten werden, dies gilt auch unabhängig von der Schwere des Krankheitsverlaufs. Ist die Erkrankung vollständig ausgeheilt, kann wieder ein Antrag gestellt werden.
Sie haben für Covid-19 einschlägige Symptome, waren aber nicht beim Arzt. Müssen entsprechende Beschwerden im Antrag angeben und bin ich versicherbar?
Einschlägige Symptome (siehe auch FAQs bei Infektionsschutz) sind (Frage Nr. C 10 des BU-Antrags) anzugeben (Frage nach Beschwerden/Gesundheitsstörungen ohne Arztbesuch in den letzten 12 Monaten). Bis zur vollständigen Genesung kann kein Versicherungsschutz angeboten werden, einen Antrag werden wir zurückstellen. Ist die Erkrankung vollständig ausgeheilt, kann wieder ein Antrag gestellt werden.
Ich befinde mich aufgrund eines Infektionsverdachts aktuell in behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne, ein Test wurde aber noch nicht durchgeführt. Bin ich versicherbar?
Nein, der Antrag wird zunächst zurückgestellt. Nach Aufhebung der Quarantänemaßnahmen kann wieder ein Antrag gestellt werden.
Wann kann nach einer ausgeheilten Covid-19-Infektionskrankheit ein Antrag auf Biometrie-Vorsorge gestellt werden?
Unmittelbar nach vollständiger und folgenloser Ausheilung. Diese ist durch einen aktuellen negativen Test und ein fachärztliches Attest zu bestätigen.
Ist nach vollständiger Genesung eine Erschwerung zu erwarten?
Nein, die Erkrankung heilt wie alle anderen viralen Infekte in der Regel folgenlos aus. Grundsätzlich ist deshalb bei einer folgenlosen Ausheilung von einer Normalannahme auszugehen (natürlich stets in Abhängigkeit von den sonstigen gesundheitlichen Verhältnissen des Antragstellers).
Ich war im Ausland und der Aufenthaltsort wird dabei gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Covid-19-Risikogebiet klassifiziert. Bin ich versicherbar?
Nein, der Antrag wird zunächst zurückgestellt.
Wo finde ich eine aktuelle Aufstellung der Risikogebiete?
Diese werden auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts veröffentlicht.
Ich habe einen bestehenden Vertrag und muss demnächst in ein Risikogebiet reisen. Habe ich hierfür einen Versicherungsschutz?
Ja, es besteht weltweit Versicherungsschutz, auch wenn sich Ihr Kunde mit Corona infizieren sollte.
Sind Virusinfektionen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
Nein, es besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz.
Ist der Versicherungsschutz aufgrund der zwischenzeitlich anerkannten Pandemie in Gefahr?
Nein, es besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz.
Was ist bei Kurzarbeit und Entgeltumwandlung zu beachten?
Kurzarbeit ist ein vorübergehender Ausnahmezustand mit reduzierter Arbeitszeit. Der dadurch entstehende Verdienstausfall wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit ausgeglichen. Kurzarbeitergeld sowie der Zuschuss dazu sind sogenannte Entgeltersatzleistungen und damit kein Entgelt. Wird bei reduziertem Arbeitsumfang neben dem Kurzarbeitergeld noch ein Teil des Entgelts gezahlt, kann im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber die Entgeltumwandlung weiter gezahlt, reduziert oder auch gestundet werden. In diesem Fall ist die Entgeltumwandlungsvereinbarung mit einem Nachtrag zu ändern. Arbeitet ein Beschäftigter überhaupt nicht („Kurzarbeit 0“), so ist eine Entgeltumwandlung in der Zeit der Kurzarbeit nicht möglich. Für diesen Fall bietet KlinikRente derzeit sehr kulante Stundungsmöglichkeiten. Diese können beim zuständigen Betreuer/-in der Einrichtung erfragt werden. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung, dann teilt der Zuschuss das Schicksal der Entgeltumwandlung: Fällt sie vollständig weg, entfallen auch Zuschüsse. Bleibt die Entgeltumwandlung zum Teil bestehen, dann gilt dies auch für den Zuschuss. Generell ist es wichtig, bei Veränderungen auf den Inhalt der zwischen dem Arbeitgeber und dem Beschäftigten getroffenen Vereinbarung zu achten. Dazu helfen gern die zuständigen Berater/-in.
Wie sicher ist das Versorgungswerk der Klinikrente und damit meine Berufsunfähigkeitsabsicherung?Die großen Branchenversorgungswerke, zu denen auch die KlinikRente zählt, haben eine spezielle Sicherheitsstruktur. Diese wird durch die sogenannten Konsortialverträge erreicht.Was ist das genau?Ein Konsortium (von lateinisch consortium) ist ein Unternehmenszusammenschluss mehrerer selbstständig bleibender Unternehmen zur Durchführung eines vereinbarten Geschäftszwecks. Die Mitglieder eines Konsortiums werden auch Konsorten genannt. Bei KlinikRente sind diese Konsorten große Versicherungsgesellschaften, die gemeinsam die Betriebsrenten und die Angebote zur Absicherung der Berufsunfähigkeit, der Invalidität oder der Pflegebedürftigkeit anbieten. Durch die Streuung der Kapitalanlagen auf mehrere starke Träger bieten Konsortien eine besondere Sicherheit. Schauen wir im Weiteren auf die Stärke der Konsorten bzw. Versicherungsgesellschaften. Die Finanzstärke wird in den sogenannten Bedeckungs-bzw. Solvencyquoten ausgedrückt. Die Mindestanforderung der Finanzaufsicht liegt bei 100 %. Die Konsorten der KlinikRente haben Solvencyquoten von 320 bis zu 500 % und damit eine Quote, die weit über dem Marktdurchschnitt liegt. Damit bietet die KlinikRente für Arbeitgeber und deren Beschäftigte sowohl durch die Konstruktion als Konsortium als auch durch die Stärke der einzelnen Konsorten eine überdurchschnittliche Sicherheit für die Betriebsrenten und Einkommensabsicherung jedes Einzelnen.
FAQ Stand vom 22.07.2020