Generell gilt: Eine Schadenmeldung an die Versicherungsgesellschaft muss zeitnah erfolgen. In den Versicherungsbedingungen sind hier meist Fristen vereinbart. Daher warten Sie nicht bis Sie alle Unterlagen für eine umfassende Meldung zusammen haben, sondern melden Sie zumindest vorab formlos den Schadenfall.
Viele Gesellschaften bestehen bei der Meldung auf das eigene Schadenformular. Dies ist für eine Meldung um die Frist zu halten jedoch nicht vorgegeben. Hier reicht auch eine formlose Meldung. Bei der Nutzung der Schadenformulare der Versicherungsgesellschaft haben Sie den Vorteil, dass die notwendigen Fragen zur Prüfung der Regulierung meist abschließend gestellt werden.Damit Sie im Schadenfall einen Überblick behalten, haben wir Ihnen eine kleine Checkliste erarabeitet. Natürlich unterstützen wir Sie auch genre bei der Schadenmeldung. Daher sprechen Sie uns im Schadenfall gerne an.